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Streik des Sicherheitspersonals sorgen nicht selten für Flugverspätungen und Ausfälle. Ist dies der Fall ist die Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen an betroffene Passagiere zu leisten.

Wenn das Sicherheitspersonal, wie gestern in Stuttgart, Hamburg und Hannover, die Arbeit niedergelegt, bleibt geschädigten Passagieren meistens nur das Nachsehen. Die Airlines haben nämlich keine Möglichkeit, die Kontrollen mit eigenem Personal durchzuführen und sind folglich von der Zahlungspflicht für verspätete und entfallene Flüge entbunden. Mehr über Ihre Rechte im Falle eines Streiks erfahren Sie in unserem Beitrag Fluggastrechte bei Streiks.

Foto: hyku / Flickr cc.

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