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Wenn es nach dem Amtsgericht Wedding geht, muss der Pilot einen angetrunkenen Passagier nicht unbedingt befördern. Auch dürfen Flugbegleiter betrunkenen Fluggästen, die sich in der Kabine nicht an ihre Anweisungen halten, die mitgebrachten alkoholischen Getränke wegnehmen.

Es sind nicht nur die kostenlosen Getränke an Bord, die im Flugzeug zu Ausschreitungen führen können. Auch im Duty-Free-Shop gekaufte Alkoholika bereiten den Flugbegleitern nicht selten Sorgen in der Kabine. Laut einem Bericht der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ stellte sich jetzt das Amtsgericht Wedding hinter die Airlines und das Bordpersonal, wenn es um den Umgang mit angetrunkenen Passagieren geht. So dürften Flugbegleiter stark angetrunkenen Passagieren ihre mitgebrachten alkoholischen Getränke wegnehmen. Außerdem hat der Pilot das Recht, einem betrunkenen Passagier den Flug zu verweigernn. So lautet die Entscheidung im Fall eines Klägers, der Schadensersatz forderte, da er beim Zwischenstopp auf Anweisung des Piloten von der Polizei festgehalten wurde und dadurch seinen Weiterflug verpasste.

Foto: Colognid / Flickr cc.

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