Bietet eine Airline Codeshare-Flüge, die von einer Partner-Airline durchgeführt werden, an, ist sie trotzdem für eventuelle Verspätungen verantwortlich. So entschied das Amtsgericht Rüsselsheim.
Eine Airline, die Codeshare-Flüge, die von einer Partner-Airline aber unter ihrer Flugnummer durchgeführt werden, anbietet, gilt trotzdem als das ausführende Unternehmen und ist demnach auch für eventuelle Verspätungen verantwortlich. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim im Fall eines um 21 Stunden verspäteten Kuba-Fluges, bei dem sich die Airline weigerte, eine Ausgleichszahlung zu leisten, da der Flug von einem Codeshare-Partner durchgeführt wurden. Das Gericht gab dem klagenden Passagier recht.