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Ende letzter Woche veröffentlichte die EU-Kommission eine Analyse der zwischen den Jahren 2010 und 2012 eingereichten Fluggastbeschwerden. Während die Zahl der Flugverspätungen und Absagen im Verhältnis zum Flugverkehr langsam zurückgeht, steigt die Anzahl der eingereichten Beschwerden weiter. Die EU-Kommission zeigt sich mit der Bearbeitung und Durchsetzung der Reklamationen jedoch zufrieden.

Mitgliedstaaten müssen sich stärker um die Durchsetzung von Fluggastrechten bemühen, so lautet die Überschrift der Pressemitteilung über den neuen Bericht der EU-Kommission, der sich mit der Bearbeitung und Durchsetzung von Fluggastbeschwerden in den EU-Ländern zwischen den Jahren 2010 und 2012 auseinandersetzt.

Aus diesem geht unter anderem hervor, dass die Zahl der Reklamationen im Flugverkehr trotz weniger Absagen und Annullierungen von 40.000 im Jahr 2007 auf 56.478 im Jahr 2012 gestiegen ist. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2010 dar, in dem 91.726 Beschwerden eingereicht wurden. Ein großer Teil von diesen ging jedoch auf den Vulkanausbruch auf Island zurück.

Der neue Bericht basiert auf den bei den nationalen Durchsetzungsstellen der 28 Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und der Schweiz eingereichten Beschwerden, die sich auf die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder Verspätung von Flügen beziehen.

Im Jahr 2012 wurden 56.478 Beschwerden eingereicht.

Dabei wurden die Fluggesellschaften nur in 1 % aller Fälle mit Sanktionen belegt. Die meisten Streitfälle konnten schon im frühen Stadium anderweitig geschlichtet werden. Auch die Anzahl der Beschwerden von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bleibt weiterhin niedrig. Siim Kallas, der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission, zeigt sich mit dieser Entwicklung zufrieden:

„Ich bin stolz auf die europäischen Errungenschaften, die in den vergangenen fünf Jahren auf dem Gebiet der Fluggastrechte erzielt wurden. Allerdings haben Rechte nur dann einen Wert, wenn sie auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Die Kommission wird weiter genau darauf achten, dass sich die Reisenden über ihre Rechte und falls notwendig auch ihre Beschwerdemöglichkeiten voll im Klaren sind. Das Hauptziel der aktuellen Überarbeitung der Fluggastrechte besteht auch darin sicherzustellen, dass diese Rechte angewendet und durchgesetzt werden.“

Werden die Bedingungen für Entschädigungen bei verspäteten und annullierten Flügen weiter verschärft?

Droht den Passagierrechten das Aus?

Währenddessen möchte der Rat der Europäischen Union die Bedingungen für Entschädigungen bei verspäteten und annullierten Flügen weiter verschärfen. Während Passagiere aktuell bereits bei Verspätungen ab drei Stunden einen Ausgleich einfordern können, könnten die Airlines künftig auf Flügen bis 3.500 Kilometern erst ab fünf Stunden Verspätung zur Kassa gebeten werden. Bei längeren Flügen wären noch längere Verspätungen zulässig.

Verbraucherschützer warnen, dass der Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 eine massive Verschlechterung der Fluggastrechte gegenüber den Fluglinien mit sich bringen würde. So könnten bald schon 72 Prozent der Passagiere, die derzeit noch zu einer Entschädigungen berechtigt wären in der Zukunft schlechter darstehen oder gar leer ausgehen, vor allem falls technische Defekte nicht mehr zu Schadensersatzansprüchen führen würden.

Fotos: Shutterstock

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