Neben Reiserücktrittversicherung und Reisekrankenversicherungen bieten viele Reiseveranstalter auch eine Reisegepäckversicherung an. Diese wird bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Gepäcks, zum Beispiel durch Feuer oder bei Überschwemmungen, ausgezahlt. Doch ist die Police wirklich sinnvoll oder geben Sie hier nur unnötig Geld aus?
Mit dieser Frage hat sich auch der technische Nachrichtenblog Computer Bild auseinandergesetzt und kommt zu dem Fazit: Eher nicht. Das Problem ist nämlich, dass in den Versicherungsbedingungen dieser Policen meist eine Reihe von Einschränkungen und Haftungsausschlüsse aufgeführt sind. So werde etwa für Bargeld und persönliche Dokumente keine Haftung übernommen und bei anderen Wertsachen wie Laptops und Fotoapparaten wird die Schadensersatzhöhe auch noch begrenzt, weshalb sich beispielsweise bei teuren Kameras eine separate Kameraversicherung lohnt.
Eine weitere Problematik ist, dass Sie im Schadensfall der Reisegepäckversicherung eindeutig beweisen müssen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, indem Sie beispielsweise Gepäck unbeaufsichtigt gelassen haben, etc. Und selbst dann: „Ersetzt wird meistens der Zeitwert, d.h. den Wert Ihrer Sachen, den sie unter Berücksichtigung des Alters und Zustandes zum Zeitpunkt des Schadens noch haben. Um Ihren Anspruch geltend machen zu können, müssen Sie der Versicherung alle Rechnungen im Original vorlegen“, wie Combuter Bild schreibt.
Der Nachrichtenblog räte Reisenden dazu, lieber einmal in die eigene Hausratversicherung zu schauen: „Seit 1992 ist die sogenannte Außenversicherung in der Regel ein Bestandteil dieser Police, die auch Ihr Gepäck im Urlaub über die Hausratversicherung absichert.“