Der Einband durchgebogen, die Seitenränder wellig und Flecken hat er auch noch – besonders unter Vielreisenden gibt es Reisepässe, die haben sicherlich schon bessere Zeiten gesehen. Dabei muss das wichtigste aller Reisedokumente im Idealfall ganze 10 Jahre vorhalten. Doch, einmal von ästhetischen Mängeln abgesehen, kann ein zu ramponierter Reisepass gar Konsequenzen haben?
Die gute Nachricht: Prinzipiell verliert ein Pass nur dann verfrüht seine Gültigkeit wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Gemeint sind damit Einträge wie etwa Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Passnummer oder das Lichtbild. Da aber gerade diese Daten auf einer extra zu diesem Zweck verstärkten, bzw. laminierten Seite des Reisepasses vermerkt sind, grenzt es fast an Unmöglichkeit diese durch die übrige Schludrigkeit und normale Abnutzung unlesbar zu machen.
Doch was ist, wenn diese Daten lesbar sind, aber der Pass drumherum auseinanderfällt? Dann sieht die Sache schon schwierig aus: Denn während etwa eine provisorische Reparatur mit Klebestreifen innerhalb Deutschlands nicht automatisch zur Ungültigkeit führt, könnte man bei Einreisebehörden im Ausland durchaus auf mehr als nur einen schrägen Seitenblick stoßen. So kann der ramponierte Pass zu Verzögerungen, verstärkten Kontrollen und im Extremfall sogar dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Die Bundespolizei empfiehlt daher, den Reisepass vor einer Auslandsreise stets auf einen einwandfreien Zustand hin zu überprüfen und im Zweifel lieber einen neuen Pass zu beantragen.