Verbraucherzentrale Sachsen erklärt: Passagiere, die mit dem Fernbus reisen, müssen bei Diebstahl den Inhalt ihres Gepäcks nachweisen können.
Wie bei einem Flug kann es auch bei einer Fernbusreise passieren, dass das Gepäck der Passagiere verloren geht. Dabei müssen Fernbusunternehmen die Haftung für die verloren gegangenen Gegenstände übernehmen. Bei Diebstahl muss der Besitzer jedoch den Inhalt des Gepäckstücks nachweisen können. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Busreisenden deshalb, ihre Wertgegenstände in einem kleinen Rucksack oder einer Tasche bei sich am Sitzplatz zu behalten. Kofferdiebstahl sollte auch bei der Polizei gemeldet werden.