Wann wird man bei einer Flugverspätung entschädigt? Welche Kosten übernimmt die Airlines im Fall eines Flugausfalles? Viele Fluggesellschaften versuchen sich nicht selten vor ihren Verantwortungen zu drücken. So weiß man als Passagier nie so recht, was einem bei Verspätungen und Absagen zusteht. Letzte Woche hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket angekündigt, dass Fluggästen schon bald nicht nur mehr Klarheit sondern auch mehr Rechte garantieren soll.
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte handelt es sich um die größte Reform der Passagierrechte, seit diese vor acht Jahren in Kraft getreten sind. Die Vorschläge müssen zwar noch von den EU-Mitgliedsstaaten im Europäischem Parlament abgesegnet werden, wir können jedoch zuversichtlich sein, dass sie schon im Jahr 2015 angewendet werden können.
Die angekündigten Änderungen sollten in erster Linie rechtliche Unsicherheiten beseitigen. So möchte man vor allem Szenarien, wie im Fall des Vulkanausbruch von Eyjafjallajökull auf Island vermeiden. Seine Aschewolke legte 2010 für gut eine Woche große Teile des Flugverkehrs in Europa lahm. Viele Passagiere sahen sich damals gezwungen mit ihren Forderungen individuell vor Gericht zu ziehen, um Entschädigungen zugesprochen zu bekommen.
Die neuen Änderungen sollten Klarheit schaffen, wenn es um die Vermittlung von Informationen, die Organisation von Alternativbeförderung und Betreuung am Flughafen geht. Auch sollte ein neues Beschwerdeverfahren alteingeführt werden, dass Passagieren ermöglichen würde, ihre Rechte einfacher geltend zu machen.
Welche Änderungen sind vorgesehen?
- Airlines müssen für bis zu drei Übernachtungen im Hotel aufkommen.
- Airlines dürfen keine Gebühren mehr berechnen, falls sich Passagiere beim Ausfüllen ihres Namens im Online-Check-in verschreiben.
- Beschwerden müssen von Airlines innerhalb von einer Woche angenommen und innerhalb von einem Monat bearbeitet und beantwortet werden.
- Falls das Flugzeug eine Stunde oder länger auf dem Vorfeld oder den Rollbahnen steht, haben Passagiere das Recht auf kostenloses Wasser, Klima oder Heizung sowie Zugang auf die Bordtoilette.
- Mechanische Schwierigkeiten gelten nicht mehr als Gegenargument bei Entschädigungsforderungen, außerdem wird der Terminus außergewöhnliche Umstände näher definiert.
- Extreme Wetterverhältnisse sind weiterhin keine Basis für Entschädigungen. Die Airlines werden jedoch dazu verpflichtet, für die Versorgung und eventuelle Unterkunft für ihre Passagiere aufzukommen.
- Entschädigungen gibt es erst bei Flugverspätungen von fünf Stunden oder mehr. Dies gibt den Airlines im Vergleich zur aktuellen Situation zwei Stunden mehr, um ihre Flüge zu koordinieren, wodurch unnötige Flugabsagen vermieden werden sollten.
Komplette Liste der vorgeschlagenen Änderungen in Englisch
Schlussendlich bezahlen Passagiere
Experten warnen jedoch vor den Schattenseiten der Reform. So könnte es sein, dass schlussendlich die Passagiere für die Änderungen bezahlen müssen. Eine Entschädigung für eine 24-stündige Verspätung könnten nämlich auch viermal so hoch ausfallen wie der eigentliche Wert des Fluges selbst. So müssen die Airlines eventuell die Ticketpreise erhöhen, um die Rentabilität ihrer Flüge zu garantieren.
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