Bevor Sie Ihre Flugreise antreten, sollten Sie immer genau wissen, was Sie in Ihren Koffer packen dürfen und welche Gegenstände Sie schon am Abflughafen in Schwierigkeiten bringen können. Dabei müssen Sie nicht nur bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck aufpassen. Auch bei der Zollkontrolle am Zielflughafen oder zurück in Deutschland kann Sie so manch ein Mitbringsel teuer zu stehen kommen.
Verbotene Gegenstände bei Flugreisen
Sei es im Hand- oder im aufgegebenen Gepäck, als Grundlage für verbotene Gegenstände im Flugzeug gilt die Verordnung (EG)Nr.185/201. Manche Länder besitzen zudem noch zusätzliche, strengere Regulierungen. Die folgenden Listen kommen von der Bundespolizei. Diese bietet auf ihrer Internetseite ein noch detaillierteres Verzeichnis verbotener Gegenstände bei Flugreisen.
Handgepäck
- Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
- Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken
- spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können
- Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können
- stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können
- Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden
Aufgegebenes Gepäck
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden.
(Bundespolizei)
Flüssigkeiten, Pasten, Gels und Aerosole im Handgepäck
Jeder, der sich beim Billigflieger gerne die Gebühr für das aufgegeben Gepäckstück spart, kennt die Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Flüssigkeiten an europäischen Flughäfen gut. Die einzelnen Produktbehältern dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml oder 100 g besitzen und müssen in einem verschlossenen Plastikbeutel (20 x 20 cm) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden. Der transparente Beutel muss zudem bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Ausnahmen sind Baby- oder Kleinkindernahrung, die das Kind während des Fluges und des Aufenthaltes benötigt, sowie flüssige Medikamente. Bei Arzneimitteln muss das ärztliche Rezept vorlegen werden.
Zoll: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Vor dem Packen sollten Sie sich auch über die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes gut informieren. Meist wird die Einfuhr von Alkohol, Zigaretten, Medikamenten und Lebensmitteln vom Zoll reguliert. Manche Länder besitzen dabei nicht nur strenge sondern auch kuriose Einfuhrverbote. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Einfuhr von Überraschungseiern in die USA verboten ist?
Passen Sie auch bei Ihren Einkäufen im Urlaub auf. Bei der Einreise in die EU gelten folgende Regelungen der Europäischen Kommission: Zoll- und steuerfreie Einfuhr von Waren durch Reisende
Lassen Sie Ihr Gepäck außerdem niemals unbeaufsichtigt und übernehmen Sie kein Gepäck von anderen Reisenden.