In der vergangenen Woche herrschte Chaos an vielen deutschen Flughäfen. Zahlreiche Flüge der Fluglinie TUIfly mussten gestrichen werden, weil sich über 500 Mitarbeiter der Fluglinie kollektiv krankgemeldet hatten. Auch Flüge von Air Berlin waren betroffen. Am härtesten traf es die Tausenden Reisenden, deren Urlaub ins Wasser fiel und die nun eventuell nicht einmal auf Entschädigung hoffen dürfen.
Tausende Passagiere, die in der vergangenen Woche frustriert auf ihrem Urlaubsgepäck sitzen geblieben sind, fragen sich, warum ausgerechnet sie die Leidtragenden in diesem grotesken Konflikt zwischen Arbeitgeber und Belegschaft im Hause TUIfly wurden.
Besonders ärgerlich ist dabei die Haltung der Fluglinie, Fluggäste nicht entschädigen zu wollen. TUIfly beruft sich hier auf höhere Gewalt, denn wie eine Sprecherin der Fluglinie am Donnerstag sagte, seien die massenhaften und kurzfristigen Krankmeldungen ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand gewesen. In Fällen von höherer Gewalt, beispielsweise bei gewerkschaftlich organisierten Streiks, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung, die Passagieren sonst bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen eine Ausgleichszahlung garantiert, nicht. Nur in einem Fall kann der Fluggast auf eine Entschädigung hoffen: Und zwar wenn er belegen kann, dass die Fluggesellschaft nicht genug getan hat, um den Streik abzuwenden oder die Folgen für den Kunden abzumildern.
Genau hier sieht der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, TUIfly eben doch in der Pflicht. „TUI muss beim Thema Entschädigungen auf die Kunden zugehen”, sagte er am Samstag der „Rheinischen Post”. Das Unternehmen habe die Krankmeldungen indirekt mit seinem Hauruck-Kurs provoziert. “Also kann es sich nun nicht einfach auf höhere Gewalt berufen.” Nach Einschätzung von Tourismusforscher Torsten Kirstges liegt die ausreichende Personalausstattung außerdem in der Verantwortlichkeit des Fluganbieters.
Was Sie brauchen, um ihre Entschädigung geltend zu machen:
Heben Sie möglichst viele Dokumente zu Ihrer Reise auf! Um Ihre Ansprüche durchzusetzen sind Boardingpässe und Buchungsbestätigung besonders hilfreich. Auch E-Mails und SMS der Fluggesellschaft sind Beweise für Ihre Reiseverzögerung. Suchen Sie sich auch rechtlichen Rat, denn es gibt vielerlei zusätzlicher Einschränkungen, die Passagiere von Entschädigungszahlungen ausschließen könnten.
Lesen Sie dazu auch unsere Artikel zum Thema Fluggastrechte bei Verspätungen und Flugausfällen und Fluggastrechte bei Streiks.