Gemäß EU-Recht müssen Fluggesellschaften, Reiseveranstalter sowie Flug- und Reiseanbieter auf ihren Internetseiten immer die tatsächlichen Preise angeben, die bei einer Internetbuchung zu zahlen sind. Alles andere fällt unter Irreführung. Dies gilt natürlich auch für die Billigflieger. Kling gut, aber die Realität schaut noch viel zu oft ganz anders aus.
Den Flugsuchmaschinen wird häufig vorgeworfen, nicht die tatsächlichen Endpreise anzuzeigen. Viel zu oft sind es jedoch die Fluggesellschaften selbst, die falsche Preisen ausweisen oder vermitteln. In dem verbissenen Konkurrenzkampf wird gerne mal ein bisschen nach unten gerundet.
Dies sehen nicht nur Passagiere ungern, auch der Verbraucherschutz und die Justiz werden immer aufmerksamer auf solche und ähnliche Unternehmen der Billigflieger. Schnell mal ein paar Nebenkosten unter den Teppich kehren könnte also schon bald der Vergangenheit angehören. Wir hoffen es jedenfalls.
Von Steuern, Nebenkosten und Zusatzgebühren
Wenn man bedenkt, dass bei einen Inlandsflug Gebühren in Höhe von ungefähr 7 Euro anfallen, fragt man sich, wie den Billigflieger zum Beispiel Flüge für “ab 10 Euro” anbieten können. Das AB müsste in diesem Fall ganz groß geschrieben werden.
Häufig sind Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, CO2-Abgaben, Kraftstoff- und andere Zusatzgebühren in den ausgewiesenen Preisen der Billigflieger nicht enthalten. Nicht zu vergessen die Zusatzkosten für aufgegebenes Gepäck und die Zahlung mit Kreditkarte.
Wie Airberlin und co. zur Kasse gebeten werden
So fallen bei einem 41-Euro-Flug von Airberlin schon mal schnell 74 Euro Endkosten an. Darüber klagte ein Kunde. Der Preis, der ihm versprochenen wurde, enthielt nämlich keine Steuern, Flughafengebühren, Gebühren für Kreditkartenzahlung und keinen Kerosinzuschlag.
Dem Billigflieger Ryanair, der es eigentlich jetzt schon besser wissen müsste, wurde eine nicht ausgewiesene Kreditkartengebühr bei der Online-Buchung zum Verhängnis. Die Extragebühr wurde nämlich erst im dritten Buchungsschritt berechnet.
Das Berliner Kammergericht gab damit zwei Klagen der Verbraucherschützer statt. Die Preisangaben der beiden Fluggesellschaften im Internet wertete das Gericht als unvollständig und irreführend. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Von wegen “take it easy”
Der Billigflieger Easyjet hat derweil mit der französischen Justiz zu kämpfen. Im Januar wurde die Airline zum Schadensersatz verdonnert, weil Sie drei behinderten Passagieren das Mitfliegen verweigerte. Jetzt bekam noch eine Verbrauchervereinigung recht.
Nach deren Klage entschieden Französiche Richter, dass zahlreiche Easyjet-Passagiervorschriften unzulässig und missbräuchlich seien. Innerhalb von zwei Monaten müssten jetzt 23 Klauseln geändert werden, sonst müsse die Airline 150 Euro pro Tag pro Klausel bezahlen.
Bei den umstrittenen Klauseln handelte es sich unter anderem um Vorschriften zu den Kreditkartengebühren, Gepäck, Verspätungen und Flugsteuern. Ein Dorn im Auge war dem Gericht auch die Abschiebung jeglicher Verantwortung für Versäumnisse oder Fehler bei den Flugzeiten.
Ob diese Gerichtsurteile den Billigfliegern eine Lehre sein werden ist fraglich. Wir wollen es mal hoffen, damit wir künftig noch präzisere Preise anzeigen können.
Haben Sie sich auch schon mal zu früh über ein Billigflieger-Schnäppchen gefreut?
Ein sehr spannendes Thema wie ich finde. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich schon sehr schlechte Erfahrungen mit Fluggesellschaften gemacht habe (möchte jetzt hier keine Namen nennen). Also sollte man sich in jedem Fall genau überlegen welche Fluggesellschaft man wählt und auch dazu bereit sein dein ein oder anderen Euro mehr zu zahlen.